Die Eingangsphase in der Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 und 2. Diese Jahrgangsstufen können in ein bis drei Jahren durchlaufen werden. In der Regel durchlaufen die Kinder die Eingangsphase in zwei Jahren. Eine dreijährige Eingangsphase nutzen die Kinder dann, wenn sie entweder im ersten oder zweiten Jahrgang zwei Jahre verbleiben. Bei einer einjährigen Eingangsphase wechselt das Kind innerhalb des ersten Halbjahres aus der Klassenstufe 1 in die Klassenstufe 2. Die Entscheidung über die dreijährige Eingangsphase trifft die Klassenkonferenz.
Zum Schulbeginn erhalten die Kinder des 1. Jahrgangs Paten aus den 4. Klassen, die ihnen in den ersten Wochen bei der Eingewöhnung im Schulalltag (Orientierung im Gebäude, Hilfe in der Pause etc) helfen sollen.
Die Klassenlehrer werden in der Eingangsphase in mehreren Stunden in der Woche durch eine Kollegin in Doppelbesetzung unterstützt. Die beiden Fachlehrer sind für die optimale Förderung aller Kinder gleichermaßen zuständig. Die Differenzierung ist dabei flexibel zu gestalten, sowohl durch innere Differenzierung (z.B. durch unterschiedliche Arbeitsaufträge) als auch durch äußere Differenzierung (z.B. durch Gruppenbildung). So ist die Förderung von Kindern unterschiedlicher Leistungs- und Entwicklungsstufen gewährleistet.
Zusätzlich ist eine Kollegin aus dem Förderzentrum zur Prävention in der Eingangsstufe eingesetzt. Die Lehrkraft des Förderzentrums ist vorrangig für die Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zuständig. Für diese Kinder erstellt die Klassenlehrkraft in Zusammenarbeit mit der Sonderpädagogin einen individuellen Lernplan. Die Sonderpädagogin berät und unterstützt die Fachlehrkräfte im Unterricht und bei der Zusammenarbeit mit den Eltern.
In manchen Fällen werden auch Kinder mit besonderem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich durch Kollegen des ZKE (Zentrum für kooperative Erziehungshilfe) in einer Kleingruppe außerhalb der Grundschule unterrichtet. Die Entscheidung darüber treffen Eltern und Schule gemeinsam.
Wegen des hohen Anteils von Kindern mit Migrationshintergrund (über 30 %) findet von der ersten bis zur dritten Klasse eine Stunde DaZ-Unterricht (Deutsch als Zweitsprache) klassenübergreifend statt. Der DaZ-Unterricht wird dabei von einer ausgebildeten DaZ-Lehrerin erteilt.
Projekte und AG’s können jahrgangsübergreifend angeboten werden. Darüber hinaus wird einzelnen Kindern die Teilnahme am gesamten Unterricht eines Faches (z.B. Mathematik oder Deutsch) in der höheren oder niedrigeren Jahrgangsstufe ermöglicht, wenn dies stundenplantechnisch möglich ist. Dies geschieht nach Absprache der Fachlehrkräfte mit den Erziehungsberechtigten und kann den Wechsel in eine andere Jahrgangsgruppe vorbereiten oder zeitweilig zur Förderung oder Erweiterung der Anforderungen dienen.
In Klasse 3 und 4 wird mit einer Stunde pro Woche Förderunterricht sowohl in Mathematik als auch in Deutsch erteilt, letzterer in Klasse 4 als LRS-Förderung für lese- und rechtschreibschwache Kinder. Über die Teilnahme entscheidet jeweils der Fachlehrer in Absprache mit dem Klassenlehrer und ggf. der LRS-Lehrkraft.