Erziehungskonzept

Unser Leitbild

An der Grundschule Pellwormstraße leben wir ein offenes und vielfältiges Miteinander. Wir stehen für einen respektvollen Umgang mit allen lernenden und arbeitenden Menschen und allen Eltern an der Schule.

Im Fokus unserer Arbeit steht der offene Austausch zwischen Kindern, Lehrern und Eltern. Jedes Kind soll in seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten gesehen, gehört, gefördert und gefordert werden.

Um dieses Miteinander leben zu können, bedarf es allgemeiner, allen bekannter Strukturen und Regeln, die für jede Lehrkraft, jedes Kind, jedes Elternteil und jede an dieser Schule arbeitende Person verpflichtend gelten. So ist ein friedlicher und respektvoller Umgang miteinander möglich.

An der Grundschule Pellwormstraße gelten folgende Regeln in unserem täglichen Miteinander, sowohl am Vormittag, als auch in der Betreuung am Nachmittag.

Die Schulregeln

Die Schule gehört uns allen. Wir wünschen uns ein schönes und respektvolles Miteinander.

  1. Ich bin jedem gegenüber höflich, freundlich und hilfsbereit.
  2. Ich bin im Schulgebäude still und verhalte mich rücksichtsvoll.
  3. Ich tue niemandem weh, auch nicht mit Worten.
  4. Ich achte auf Ordnung und achte das Eigentum anderer.
  5. Ich reagiere auf das STOPP-Signal und auf ein NEIN.
  6. Ich löse Schwierigkeiten fair.

Die Schulregeln lernen die Kinder das erste Mal zu Beginn der 1. Klasse kennen. In den höheren Jahrgängen werden sie regelmäßig wiederholt und besprochen. Sie hängen in der Schule sichtbar aus. Die Eltern der neuen Erstklässler erhalten die Schulregeln zudem schriftlich ausgehändigt. Die Schulregeln und das Erziehungskonzept werden über die Homepage zugänglich gemacht. Sie sind allen Kindern und Erwachsenen an der Grundschule Pellwormstraße bekannt. Mit Betreten der Schule verpflichtet sich jeder Erwachsene und jedes Kind, diese Schulregeln einzuhalten und danach zu handeln.

Konfliktsituationen und der entsprechende Einsatz des Erziehungskonzeptes

An erster Stelle steht immer die präventive Arbeit, um Konflikten und Regelverstößen vorzubeugen. Hierzu gehören unter anderem der wöchentliche Klassenrat, in dem über Probleme und Konflikte gesprochen werden kann. Dieser wird durch die Schulsozialarbeit unterstützt.

Die Lehrkräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion gegenüber den Kindern bewusst und stellen durch regelmäßige Fortbildungen sicher, adäquat auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen zu können.

Ebenso gibt es sehr individuelle präventive Maßnahmen, die auf jedes Kind zugeschnitten werden können, um das Kind und die Klassengemeinschaft bestmöglich zu unterstützen. Hierzu gehören z. B. Belohnungspläne, Lernhilfen, Time-Out Maßnahmen, Verträge, Möglichkeiten zum gezielten Aggressionsabbau oder auch Maßnahmen, die eine Zusammenarbeit mit den Eltern erfordern.

Auf Klassenebene sind neben dem Klassenrat auch die Partizipation der Kinder an der Regelerstellung und der Ausgestaltung des Miteinanders ein Teil unserer Erziehungsarbeit. Zudem vermitteln wir den Kindern Strategien zur Konfliktlösung, die diese selbstständig einsetzen können. Hierzu zählen z.B. die 3-Finger-Regel, oder das Stopp/Nein-Signal.

Die Schulsozialarbeit an der Grundschule Pellwormstraße zeichnet sich durch eine offene Tür aus. Die Kinder haben immer die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten oder Problemen mit Lehrkräften, Mitschülern oder Eltern an die Schulsozialarbeit zu wenden. In gemeinsamen Gesprächen kann nach Lösungen gesucht werden. Sowohl in Einzel- als auch in Gruppengesprächen bekommen die Kinder Zeit und Raum, sich zu öffnen und frei und zwanglos zu sprechen.

Die Schulregeln der Grundschule Pellwormstraße sind die Grundlage für das schulische Miteinander. Das Erziehungskonzept wird bei Verstößen gegen diese Regeln eingesetzt. Sollten die pädagogischen Mittel ausgeschöpft sein, greifen die Ordnungsmaßnahmen, die im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz verankert sind.

Nicht immer helfen individuelle Maßnahmen. Daher verfolgt die Grundschule Pellwormstraße eine klare Reaktionskette auf Verstöße gegen die Schulregeln.

1. Regelverstoß

 à  Gespräch mit dem Kind à Wiedergutmachung

Es erfolgt immer zuerst ein Gespräch mit dem Kind oder den beteiligten Personen. Hierfür steht die Schulsozialarbeit ebenso zur Verfügung wie die Klassenlehrkräfte. In diesem Gespräch werden die Konflikte oder Verstöße besprochen, und es wird gegebenenfalls nach geeigneten Wiedergutmachungen gesucht.

2. Weiterer oder schwerwiegender Regelverstoß

à  1. Nachdenkzeit à Die Schulsozialarbeit oder eine Lehrkraft entwickelt einen Vertrag mit dem Kind und informiert die Eltern.

Bei groben Verstößen, z. B. körperlicher Gewalt oder mutwilliger Zerstörung fremden Eigentums, greift gleich die erste Nachdenkzeit. In dieser Nachdenkzeit, die zeitnah zum Ereignis erfolgen soll, wird ein Vertrag erarbeitet. In diesem wird der Regelverstoß benannt, und Konfliktlösungsstrategien oder Verhaltensveränderungen vereinbart. Auch eine Wiedergutmachung kann festgehalten werden.

Über diesen Vertrag werden auch die Eltern informiert.

3. Erneuter Regelverstoß

à 2. Nachdenkzeit à Die Schulsozialarbeit oder eine Lehrkraft reflektiert mit dem Kind, warum der Vertrag nicht eingehalten wurde.

In der zweiten Nachdenkzeit wird reflektiert, warum die Vereinbarungen nicht eingehalten werden konnten. Es können neue Lösungsansätze vereinbart werden.

Es erfolgt erneut eine Information an die Eltern.

4. Erneuter Regelverstoß

à Gesprächsrunde mit der Schulleitung, Lehrkraft, BetreuerIn, Eltern, Schulsozialarbeit, weitere Maßnahmen werden geplant und besprochen.

Alle Beteiligten planen lösungsorientiert das weitere Vorgehen. Hier können auch außerschulische Stellen eingebunden und als Hilfen herangezogen werden.

Die Grundschule Pellwormstraße arbeitet mit vielen verschiedenen regionalen Institutionen im Bereich der Erziehungs- und Bildungshilfen zusammen. Dazu zählen unter anderem die Schulpsychologin, das Zentrum für Kooperative Erziehungshilfe (ZKE), verschiedene Einrichtungen der Erziehungshilfe, das Jugendamt, verschiedene Präventionsstellen, öffentliche und private Anbieter von Unterstützungsangeboten z. B. Bauspielplätze, Patenschaften, Ergotherapien, Logopädie usw.

à Überprüfung des Erfolges

Zu einem festgelegten Zeitpunkt werden die besprochenen Maßnahmen auf ihren Erfolg hin überprüft und evaluiert.

5. Weiterer Regelverstoß

à Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz § 25

Sollten alle bis dahin getroffenen Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt und Erfolg gebracht haben, werden die im Schulgesetz des Landes Schleswig Holstein verankerten Ordnungsmaßnahmen nach § 25 zur Anwendung gebracht.

Eltern und Kind werden nach Beschluss durch die Klassenkonferenz über die entschiedenen Maßnahmen umgehend informiert.

Schlusssatz

Mit dem beschriebenen Ablauf, der sowohl am Schulvormittag, als auch in der Betreuung und den Kursen gleichermaßen gilt, schaffen wir eine klare und transparente Struktur, die allen Kindern und Erwachsenen bekannt ist. Jedes Kind weiß zu jedem Zeitpunkt, was als Nächstes kommt. Die Eltern sind über alle Schritte informiert. Durch diese einheitliche Regelung gewährleisten wir einen fairen und klaren Ablauf bei Regelverstößen und sorgen mit unserer präventiven Arbeit gleichzeitig dafür, dass sich Regelverstöße und Konflikte minimieren. Gleichzeitig werden den Kindern Strategien an die Hand gegeben, um Konflikte mittelfristig alleine lösen zu können.